Im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung hat das Amtsgericht Viechtach in einem von uns geführten Verfahren das Vorliegen grober Fahrlässigkeit beim unbeaufsichtigten Erhitzen von Öl bejaht. Das erkennende Gericht führte insoweit bzgl. des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit in objektiver Hinsicht aus: ...